Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind unterteilt in einen Teil A) Endverbraucher und B) gewerbliche Kunden.

A) Endverbraucher / Privatkunden

Für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes

A1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.lucem.de .

A2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der

LUCEM GmbH
Philipsstr. 8
52068 Aachen
Registernummer HRB 14222
Amtsgericht Aachen

A3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

A4) Für den Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten die folgenden Regelungen: Der Verbraucher gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den in unserem Internetshop vorgesehenen Bestellvorgang erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in den folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Waren
2) Bestätigung durch Anklicken des Buttons „Bestellung“.
3) Überprüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“.
5) Anmeldung im Internetshop oder Zahlungsdatenerfassung und Eingabe der Bewerberdaten (z.B. E-Mail-Adresse).
6) Erneute Überprüfung oder Korrektur der eingegebenen Daten.
7) Verbindliches Absenden der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.

Der Verbraucher kann vor Abgabe der Bestellung durch Betätigen des „Zurück“-Buttons in dem von ihm verwendeten Internet-Browser zur Website zurückkehren, nachdem er seine Angaben, auf denen die Daten des Kunden gespeichert sind, überprüft und korrigiert oder Eingabefehler berichtigt hat Schließen Sie den Internet-Browser, um den Bestellvorgang abzubrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestellbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

A5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGBs per E-Mail zu. Sie können die AGB auch jederzeit unter http://www.buchenbusch.com/j/shop/terms einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

A6) Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit, per Vorkasse, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) zu bezahlen.

(3) Hat sich der Verbraucher für die Zahlung per Vorkasse entschieden, verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

A7) Lieferung

(1) Sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Lieferfrist bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach dem Zahlungsauftrag an das mit der Überweisung beauftragte Kreditinstitut zu laufen und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

A8) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

A9) Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Rücktrittsrecht

Verbrauchern steht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

A10) Außergerichtliche Einigung

Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („Online-Streitbeilegungs-Plattform“) eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Teil B) Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Verträge zwischen LUCEM und gewerblichen Kunden

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote und Verträge über die Lieferungen und Leistungen der LUCEM GmbH und gelten ausschließlich. Andere und/oder widersprüchliche Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.

Alle herstellungsbezogenen Fristen beginnen frühestens mit der vollständigen Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Sollten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vertragspartner widersprüchlich sein, so gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Bedingungen auch dann, wenn die Rieder Smart Elements GmbH im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Konditionen zu vereinbaren.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen usw. bedürfen der Schriftform oder sind uns schriftlich bekannt zu geben.

Angebote / Preise / Muster

Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben oder Flächen und Maße sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für Qualität und Toleranz gelten die auf unserer Homepage veröffentlichten „Produkteigenschaften“ in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die wesentlicher Bestandteil des Angebotes sind, sind unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt.
Alle Preise müssen schriftlich vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Zollgebühren und sonstiger Kosten, die zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Übergabe entstehen.
Muster und Proben gelten als unverbindliches Anschauungsmaterial, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichungen von unserem Angebot oder von Mustern z.B. in Bezug auf Größe, Qualität, Gewicht und Farbe bleiben gemäß den „Produktmerkmalen“ vorbehalten, gleiches gilt für die vorgeschlagene Toleranz.

Chargen: Die Produktion erfolgt in Chargen. Da erfahrungsgemäß identische Auftragsdaten zu unterschiedlichen Chargen mit mit bloßem Auge erkennbaren Unterschieden und Merkmalen, z.B. in den Oberflächen und der Farbe, führen können, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die gewünschten Puffermengen bei der Bestellung für ein einheitliches Design und einen bestimmten optischen Eindruck zu berücksichtigen. Auch innerhalb einer Charge kann es Unterschiede in Farbe und Qualität geben. Verschiedene Chargen haben auch ein unterschiedliches Verhalten in Bezug auf Umweltbedingungen und Witterung.

(Teil-)Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug und Verzug des Schuldners

Erfüllungsort ist Philipsstr.8, 52068 Aachen, Deutschland. Es wird eine Lieferung EXW gemäß den INCOTERMS 2010 vereinbart. Erfüllungsort bleibt bei Vorliegen aller sonstigen Vereinbarungen, wie z.B. Abholung der Ware aus unserem Lager, der Ort der Leistung.
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
Verzögert sich der vereinbarte Liefertermin von bestellten Waren oder Waren-Teillieferungen aus Gründen, die nicht Punkt 5 betreffen, ist LUCEM berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten durch Lagerung, Transport, Logistik und Überstunden dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Mangel an Transportraum, Verkehrsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wird die Lieferung unmöglich, so werden wir von unserer Verpflichtung völlig frei. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Falles unterrichten.
Für den Umfang der Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Absendung der firmenmäßig gegengezeichneten Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Kunde verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Unternehmens gegenzuzeichnen und per Fax/Post an uns zurückzusenden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine einwandfreie Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Baustelle für den Transport mit dem vorgesehenen Transportgerät zu sorgen. Er muss auch durch Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgen, dass öffentliche Wege nicht beschädigt werden können. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, haftet der Auftraggeber für die entstehenden Kosten. Er stellt die LUCEM GmbH von derartigen Ansprüchen frei.
Wird die Ware an den Auftraggeber (in gesonderter Vereinbarung) – auf eine Baustelle oder in ein Lager – geliefert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur/Frachtführer auf den Auftraggeber über; dies gilt auch bei Teillieferungen oder bei Abholung der Ware durch den Auftraggeber. Sind ausnahmsweise Preise „einschließlich Versand“ oder „frei Baustelle“ vereinbart, so ist davon auszugehen, dass die Kosten für den Transport durch den vereinbarten Kaufpreis abgedeckt sind. In diesem Fall wird die LUCEM GmbH im Namen und auf Gefahr des Käufers einen Spediteur/Frachtführer ihrer Wahl beauftragen. Dies führt jedoch nicht zu einer Abkehr von der Risikoverteilung gemäß EXW / INCOTERMS 2010, so dass der Auftraggeber für die Versicherung des verbleibenden Transportrisikos zu sorgen hat. Es liegt auch in der Sphäre des Auftraggebers, für einen ordnungsgemäßen Zugang und Entladung zu sorgen.

Sachmängel

Für die Beschaffenheit der Ware, insbesondere für Farbe, Maß, Güte und Gewicht sowie Toleranzen, gilt nur unsere in den „Produkteigenschaften“ und beiliegenden Datenblättern vereinbarte Lieferqualität. Alle anderen Beschaffenheitsmerkmale und Toleranzen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung der LUCEM GmbH, für die ein Aufpreis erhoben werden kann.
Beton ist ein Naturprodukt. Es ist zu erwarten, dass es zu Farbunterschieden und Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche kommen kann. Farbveränderungen können auch durch Witterungseinflüsse im Laufe der Zeit entstehen. Farbunterschiede können auch innerhalb des in der Beschreibung der Lieferqualität festgelegten Toleranzbereiches bei unterschiedlichen Chargen auftreten.

Schattierungen, Texturen und sonstige toleranzbedingte Unterschiede (gemäß den „Produktmerkmalen“) der Ware sowie Unterschiede im Aussehen (leichte Unregelmäßigkeiten, Verwerfungen), die die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen, sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen. Alters- oder witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen stellen keinen Sachmangel dar.

Helle Farben benötigen längere Austrocknungszeiten und können vorübergehend einen Blau- oder Grünstich aufweisen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Blau- und Grünstich im Laufe der Zeit je nach Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beschichtung und anderen Umwelteinflüssen verschwinden können.
Alle Farben können durch den Austrocknungsprozess noch heller werden.
Muster und Proben sind als unverbindliche Anschauungsmuster zu betrachten. Es ist zu beachten, dass Muster nicht den optischen Gesamteindruck einer Fassade vermitteln können, da die Muster von den später zu produzierenden Platten abweichen können, da sie unterschiedlich gelagert wurden und aus einer anderen Charge stammen.
Jede Beschreibung der Beschaffenheit der Ware oder sonstige Beschreibungen der Ware sind nicht als Garantie oder zugesicherte Eigenschaft zu verstehen. Der Kunde kann sich auf eine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft nur berufen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Garantie erklärt wurde.
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge durch den Kunden sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Unsere Beratung ist unverbindlich, eine Haftung hierfür ist – soweit gesetzlich möglich – dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen.
Mitarbeiter der LUCEM GmbH üben lediglich Hilfsfunktionen aus und sind von der Haftung befreit. Es obliegt dem Auftraggeber, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen müssen uns im kaufmännischen Geschäftsverkehr spätestens innerhalb von fünf Tagen, im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von zwei Wochen schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind die Rechte wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Beanstandungen gemeinsam zu besichtigen und bei der Entnahme von Proben zur Materialprüfung anwesend zu sein. Wenn vorher vereinbart, können dem Auftragnehmer auf Wunsch Fotos von der Verladung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist, dass der Auftraggeber die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und lagert und die bauseitige Aufstellung, Positionierung, Montage oder sonstige Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik, den Richtlinien, Normen, den Bedingungen des Zulassungsverfahrens und unseren Werksvorschriften durchführt.
Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich unsere Produktbeschreibung „Produkteigenschaften“ und der Qualitätsvertrag als vereinbart.

Verpflichtung zur Mängelrüge
Es obliegt dem Kunden, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, im kaufmännischen Geschäftsverkehr spätestens innerhalb von fünf Tagen, im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von zwei Wochen, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, sind die Rechte wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Beanstandungen gemeinsam zu besichtigen und bei der Entnahme von Proben zur Materialprüfung anwesend zu sein. Nach vorheriger Vereinbarung können dem Auftragnehmer auf Wunsch Fotos von der Verladung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gekaufte Ware sachgemäß zu behandeln und zu lagern und die bauseitige Montage, den Einbau oder die sonstige Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik, den Richtlinien, Normen, den Bedingungen der Zulassungsverfahren und unseren Werksvorschriften („Handlungsanweisungen“) vorzunehmen.

Technische Spezifikationen

Wir geben Hinweise und Ausführungsvorschläge in technischer Hinsicht unter Berücksichtigung der aktuellen baurechtlichen Vorschriften und der Regeln der Baukunst nach bestem Wissen und Gewissen in Anlehnung an die Richtlinien unseres „Fassadenhandbuches“. Der Auftraggeber hat die Eignung der bestellten Ware und der vorgeschlagenen Ausführung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Fragen der Statik, der Prüfgenehmigung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie der Beschichtung der Platten, die nicht durch unser Unternehmen vorgenommen wird. Im Falle von Dauerschuldverhältnissen ist die LUCEM GmbH berechtigt, die technischen Daten des bestellten Vertragsgegenstandes zu ändern, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Abrechnungsmodalitäten

Die Berechnung der LUCEM-Plattenbetonelemente erfolgt nach m² und den größten Plattenmaßen (Länge x Höhe oder Breite), die zur Herstellung der gewünschten Elemente erforderlich sind. Der planmäßige, nicht vermeidbare Verschnitt, der durch die Kontrollelemente entsteht, geht zu Lasten des Auftraggebers.

Entschädigung

Schadensersatzansprüche sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unmittelbare Schäden, Sachschäden, entgangenen Gewinn, Schadensabwicklungs- und Prüfkosten, Bearbeitungskosten, Ingenieurleistungen, Spesen, Ersatzvornahmekosten etc. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer Pflicht beruhen.
Vorstehendes gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche.
Schadensersatzansprüche wegen Unvermögens bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
Der Auftraggeber stellt die LUCEM GmbH von allen Nachteilen frei, die durch eine unsachgemäße Verwendung ihrer Waren entstehen, z.B. durch mangelhafte Technik, fehlerhafte Montage oder/und mangelhafte Pflege und Wartung.

Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte

Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Zahlungen sind ausschließlich an die in der Rechnung genannten Banken zu leisten.
Für die Verrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt die Regelung nach dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers außerhalb Österreichs, so hat die Zahlung im Voraus oder durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine österreichische Großbank oder durch ein öffentliches österreichisches Kreditinstitut zu erfolgen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufgrund einer Bankauskunft oder aufgrund begründeter Zweifel, auch wenn diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss bestanden, sind wir berechtigt, die uns obliegenden Leistungen zu verweigern, sofern der Kunde nicht entweder die Zahlungen leistet oder Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung leistet. Ist der Kunde hierzu trotz Aufforderung nicht bereit, sind wir – unbeschadet sonstiger möglicher Rechte – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Wenn der Kunde mit der Erfüllung einer fälligen Zahlungsforderung nach Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids in Verzug gerät. Der Kunde kommt auch dann in Verzug, wenn ihm eine kalendermäßig bestimmte Frist zur Leistung gesetzt worden ist und er die Zahlung nicht innerhalb der bestimmten Frist bewirkt. Unabhängig davon gerät der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Der Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt uns, unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen; der Kunde ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt, Sicherung einer Forderung

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt auf alle bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich Nebenforderungen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist kein Unternehmer, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern (siehe „Behandlungshinweise“).
Die Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Dasselbe gilt für den Fall der Verbindung.
Der Kunde ist berechtigt und ermächtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. In gleichem Umfang tritt der Kunde auch die Forderungen (einschließlich der Berechtigung zur Einräumung einer Sicherungshypothek) ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Ist der Kunde Eigentümer des Grundstücks, erstreckt sich die Vorausabtretung in gleichem Umfang auf die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen.
Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen selbst berechtigt. Wir sind jedoch berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die ihm erteilte Einziehungsermächtigung für die an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. In diesem Fall hat der Kunde uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die wir zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Forderungen benötigen. Die Abtretung der Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie zum Zwecke der Forderungseinziehung (Factoring) erfolgt.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers ist Philipsstr. 8, 52068 Aachen, Deutschland.

Gerichtsstand, anwendbares Recht des Vertrages
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist das jeweils zuständige Gericht in Aachen. LUCEM GmbH hat das Recht, auch am für den Auftraggeber zuständigen Gericht zu klagen.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesem Vertrag für die Parteien ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sonstige Bestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit LUCEM GmbH geschlossenen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.