Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Teile unterteilt: A) Verbraucher und B) Geschäftskunden.
A) Verbraucher / Privatkunden
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
A1) Die nachstehenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop unter http://www.lucem.de.
A2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit:
LUCEM GmbH
Philipsstr. 8
52068 Aachen
Handelsregisternummer: HRB 14222
Amtsgericht Aachen
A3) Die Darstellung der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
A4) Nach Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Bestimmungen: Der Verbraucher gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er das in unserem Internetshop vorgesehene Bestellverfahren erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung der Schaltfläche „Zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop oder Eingabe der Zahlungs- und Kundendaten (z. B. E-Mail-Adresse)
6) Erneute Überprüfung bzw. Korrektur der eingegebenen Daten
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Kaufen“
Der Verbraucher kann vor dem Absenden der Bestellung durch Betätigen der „Zurück“-Taste seines Internetbrowsers zu den vorherigen Seiten zurückkehren, Eingabefehler berichtigen oder den Bestellvorgang durch Schließen des Browsers abbrechen. Den Eingang der Bestellung bestätigen wir unverzüglich durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestellbestätigung“). Mit dieser E-Mail nehmen wir Ihr Angebot an.
A5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir senden Ihnen die Bestelldaten sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu. Die AGB können Sie außerdem jederzeit unter http://www.buchenbusch.com/j/shop/terms einsehen. Aus Sicherheitsgründen sind Ihre Bestelldaten über das Internet nicht mehr abrufbar.
A6) Preise, Versandkosten, Zahlung und Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle weiteren Preisbestandteile. Hinzu kommen gegebenenfalls Versandkosten.
(2) Der Verbraucher kann per Vorkasse, Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) bezahlen.
(3) Hat sich der Verbraucher für die Zahlungsart Vorkasse entschieden, verpflichtet er sich, den Kaufpreis unmittelbar nach Vertragsschluss zu zahlen.
A7) Lieferung
(1) Sofern in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut. Bei allen anderen Zahlungsarten beginnt die Frist am Tag nach Vertragsschluss. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über.
A8) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
A9) Widerrufsrecht des Verbrauchers
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
A10) Außergerichtliche Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („Online-Streitbeilegungsplattform“) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B) Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Verträge zwischen LUCEM und Geschäftskunden
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der LUCEM GmbH und gelten ausschließlich. Abweichende und/oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt.
Alle produktionsbezogenen Fristen beginnen frühestens mit der vollständigen Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen, obwohl uns entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kunden bekannt sind. Widersprechen sich die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vertragsparteien, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Bedingungen auch dann, wenn die LUCEM GmbH im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie hinweist.
Handelsvertreter sind nicht berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sämtliche Vereinbarungen, Ergänzungen, Zusicherungen usw. bedürfen der Schriftform oder müssen uns schriftlich bestätigt werden.
Angebote / Preise / Muster
Angebote sind bis zum Abschluss eines Vertrages freibleibend und vorbehaltlich des Zwischenverkaufs.
Unterlagen, die Bestandteil eines Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Flächen und Maßen, stellen Näherungswerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Für Qualität und Toleranzen gelten die am Tag des Vertragsabschlusses auf unserer Website veröffentlichten „Produkteigenschaften“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Preise müssen schriftlich vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. ab Auslieferungslager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Transportkosten, Zollgebühren sowie aller sonstigen Kosten, die zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Übergabe entstehen.
Muster und Proben dienen lediglich als unverbindliche Anschauungsbeispiele, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichungen gegenüber unserem Angebot oder den Mustern hinsichtlich beispielsweise Größe, Qualität, Gewicht und Farbe bleiben im Rahmen der „Produkteigenschaften“ vorbehalten. Gleiches gilt für die angegebenen Toleranzen.
Chargen
Die Produktion erfolgt chargenweise. Erfahrungsgemäß können selbst bei identischen Bestellangaben unterschiedliche Chargen entstehen, die mit bloßem Auge erkennbare Unterschiede und Eigenschaften aufweisen, beispielsweise hinsichtlich Oberfläche und Farbe. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, bei der Bestellung ausreichende Reservemengen einzuplanen, wenn ein einheitliches Erscheinungsbild und ein gleichmäßiger optischer Eindruck gewährleistet werden sollen. Auch innerhalb einer Charge können Unterschiede in Farbe und Qualität auftreten. Verschiedene Chargen können zudem ein unterschiedliches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen und Witterung aufweisen.
(Teil-)Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug und Schuldnerverzug
Der Erfüllungsort ist Philipsstr. 8, 52068 Aachen, Deutschland. Es gilt die Lieferbedingung EXW gemäß INCOTERMS® 2010. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, bleibt auch bei einer Abholung der Ware aus unserem Lager der Erfüllungsort unverändert.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, sofern dem Kunden daraus keine Nachteile bei der Nutzung entstehen.
Verzögert sich die Abnahme der bestellten Ware oder von Teillieferungen aus Gründen, die nicht unter Ziffer 5 fallen, ist LUCEM berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten für Lagerung, Transport, Logistik und Überstunden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z. B. Betriebsstörungen, Mangel an Transportraum, Verkehrsbehinderungen oder Verzögerungen bei der Lieferung wesentlicher Materialien, sofern nachweislich ein erheblicher Einfluss auf die Lieferung der Vertragsgegenstände besteht. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer dieser Ereignisse und Hindernisse. Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich, werden wir vollständig von unserer Lieferverpflichtung frei. Über den Eintritt eines solchen Falls werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus unserem schriftlichen Angebot und/oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Versand der von beiden Seiten unterzeichneten Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben des Kunden sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Kunde verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich zu unterzeichnen und per Fax oder Post an uns zurückzusenden.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Baustelle für die vorgesehenen Transportmittel uneingeschränkt zugänglich und befahrbar ist. Darüber hinaus hat er durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen, dass öffentliche Wege nicht beschädigt werden. Entstehen dennoch Schäden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten und stellt die LUCEM GmbH von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Wird die Ware aufgrund einer gesonderten Vereinbarung an den Kunden – beispielsweise auf eine Baustelle oder in ein Lager – geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen sowie bei Selbstabholung durch den Kunden. Werden ausnahmsweise Preise „frei Haus“ oder „frei Baustelle“ vereinbart, bedeutet dies lediglich, dass die Transportkosten im Kaufpreis enthalten sind. Die LUCEM GmbH beauftragt in diesem Fall einen Spediteur oder Frachtführer ihrer Wahl im Namen und auf Risiko des Käufers. Eine Änderung des Gefahrübergangs gemäß EXW / INCOTERMS® 2010 erfolgt hierdurch nicht. Der Kunde ist daher verpflichtet, den verbleibenden Transportrisiken durch eine entsprechende Versicherung Rechnung zu tragen. Ebenso obliegt es dem Kunden, für eine ordnungsgemäße Zufahrt und Entladung zu sorgen.
Sachmängel
Für die Zusammensetzung und Beschaffenheit der Ware, insbesondere hinsichtlich Farbe, Größe, Qualität, Gewicht sowie Toleranzen, gelten ausschließlich die in den „Produkteigenschaften“ und den zugehörigen Datenblättern festgelegten Lieferqualitäten. Darüber hinausgehende Qualitätsmerkmale oder Toleranzen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der LUCEM GmbH. Hierfür können zusätzliche Kosten berechnet werden.
Beton ist ein Naturprodukt. Farbabweichungen und Unregelmäßigkeiten der Oberfläche sind materialbedingt und daher zu erwarten. Darüber hinaus können sich Farbveränderungen im Laufe der Zeit durch Witterungseinflüsse ergeben. Auch zwischen verschiedenen Produktionschargen können Farbunterschiede auftreten, die sich innerhalb der in den Lieferqualitäten festgelegten zulässigen Toleranzen bewegen.
Farbnuancen, Oberflächenstrukturen sowie sonstige toleranzbedingte Abweichungen (gemäß den „Produkteigenschaften“) der Ware sowie geringfügige Unterschiede im Erscheinungsbild (z. B. leichte Unregelmäßigkeiten oder Verformungen), die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen, stellen keinen vertragswidrigen Mangel dar. Alters- oder witterungsbedingter Verschleiß gilt ebenfalls nicht als Sachmangel.
Helle Farbtöne benötigen längere Trocknungszeiten und können vorübergehend einen bläulichen oder grünlichen Farbton aufweisen. Erfahrungsgemäß verschwinden diese Blau- oder Grünstiche im Laufe der Zeit abhängig von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beschichtung und weiteren Umwelteinflüssen.
Alle Farben können sich während des Trocknungsprozesses zusätzlich aufhellen.
Muster und Proben dienen ausschließlich als unverbindliche Anschauungsbeispiele. Es ist zu beachten, dass Muster nicht den gesamten optischen Eindruck einer Fassade wiedergeben können, da sie aufgrund unterschiedlicher Lagerung und verschiedener Produktionschargen von den später gelieferten Platten abweichen können.
Jede Beschreibung der Beschaffenheit der Ware oder sonstige Angaben zu deren Eigenschaften stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Beschaffenheit dar. Der Kunde kann sich nur dann auf eine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft berufen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Garantie erklärt wurde.
Im Falle einer berechtigten und fristgerecht erhobenen Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Unsere Beratung erfolgt unverbindlich. Eine Haftung hierfür ist – soweit gesetzlich zulässig – dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.
Mitarbeiter der LUCEM GmbH übernehmen ausschließlich unterstützende Tätigkeiten und haften hierfür nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns schriftlich mitzuteilen; im kaufmännischen Geschäftsverkehr spätestens innerhalb von fünf Tagen, im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von zwei Wochen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel gemeinsam zu besichtigen und bei der Entnahme von Materialproben anwesend zu sein. Sofern zuvor vereinbart, können dem Auftraggeber auf Wunsch Fotos der Verladung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist, dass der Kunde die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und lagert sowie die Montage, Verlegung, Positionierung oder sonstige Verarbeitung vor Ort nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Richtlinien und Normen, den Anforderungen der jeweiligen Zulassungen sowie unseren Werksvorschriften ausführt.
Für die Qualitätsmerkmale der Ware gelten ausschließlich unsere Produktbeschreibung „Produkteigenschaften“ sowie die vertraglich vereinbarte Qualitätsvereinbarung.
Mängelrügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im kaufmännischen Geschäftsverkehr spätestens innerhalb von fünf Tagen, im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von zwei Wochen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel gemeinsam zu besichtigen und bei der Entnahme von Materialproben anwesend zu sein. Sofern zuvor vereinbart, können dem Auftraggeber auf Wunsch Fotos der Verladung der Ware zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die gekaufte Ware ordnungsgemäß zu behandeln und zu lagern sowie die Montage, den Einbau oder jede sonstige Verarbeitung vor Ort nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Richtlinien und Normen, den Anforderungen der jeweiligen Zulassungen sowie unseren Werksvorschriften („Verarbeitungshinweise“) auszuführen.
Technische Spezifikationen
Wir erteilen technische Hinweise und Ausführungsempfehlungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften sowie der anerkannten Regeln der Architektur auf Grundlage unseres „Fassadenhandbuchs“. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der bestellten Ware sowie der vorgeschlagenen Ausführung für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich statischer Anforderungen, erforderlicher bauaufsichtlicher Zulassungen für den geplanten Einsatz sowie für Beschichtungen der Platten, die nicht durch unser Unternehmen vorgenommen werden. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die LUCEM GmbH berechtigt, die technischen Daten des Vertragsgegenstands zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Abrechnungsgrundlage
Die Berechnung der LUCEM-Betonplatten erfolgt auf Basis von Quadratmetern (m²) und den größten Plattenabmessungen (Länge × Höhe bzw. Breite), die für die Herstellung der jeweiligen Elemente erforderlich sind. Planmäßig unvermeidbarer Verschnitt, der durch Kontrollelemente entsteht, geht zu Lasten des Kunden.
Schadensersatz
Schadensersatzansprüche sind – unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unmittelbare Schäden, Sachschäden, entgangenen Gewinn, Kosten der Schadensbeseitigung und Begutachtung, Bearbeitungskosten, Ingenieurleistungen, Aufwendungen, Kosten einer Ersatzvornahme usw. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, sowie sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten oder sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
Der Kunde stellt die LUCEM GmbH von sämtlichen Nachteilen frei und hält sie schadlos, die durch eine unsachgemäße Verwendung der gelieferten Waren entstehen, beispielsweise infolge unzureichender Planung, fehlerhafter Montage oder unzureichender Pflege und Wartung.
Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte
Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt zur Zahlung fällig. Vorauszahlungen können vereinbart werden. Zahlungen sind ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebenen Bankverbindungen zu leisten.
Für die Berechnung von Zinsen und Kosten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Befindet sich der allgemeine Gerichtsstand des Kunden außerhalb Deutschlands, ist die Zahlung im Voraus oder durch ein unwiderrufliches, von einer bedeutenden deutschen oder europäischen Bank bestätigtes Akkreditiv zu leisten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurde. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bestehen aufgrund von Bankauskünften oder aus sonstigen berechtigten Gründen Zweifel an der Bonität des Kunden – auch wenn diese bereits bei Vertragsschluss bestanden –, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, solange der Kunde nicht Vorauszahlung leistet oder eine Sicherheit in Höhe unserer Forderung stellt. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, sind wir – unbeschadet weiterer Rechte – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Gerät der Kunde nach Erhalt einer Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder ist ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vereinbart und wird dieser nicht eingehalten, tritt Verzug ein. Unabhängig davon gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt, Sicherung von Forderungen
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Behandlung der Ware.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einschließlich Nebenforderungen.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern der Kunde Kaufmann ist oder wir den Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt haben.
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware entsprechend den „Verarbeitungshinweisen“ sorgfältig zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erfolgt stets für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endrechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache untrennbar mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endrechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Gleiches gilt im Falle einer Verbindung.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er jedoch sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe des Endrechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab, unabhängig davon, ob die Kaufsache unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert wurde. Gleiches gilt für Forderungen einschließlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück entstehen. Ist der Kunde Eigentümer des Grundstücks, umfasst die Vorausabtretung auch die daraus entstehenden Forderungen aus der Veräußerung des Grundstücks oder entsprechender Rechte.
Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir jedoch berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde hat uns in diesem Fall sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen benötigen. Eine Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte ist dem Kunden nur im Rahmen eines echten Factoring zur Forderungseinziehung gestattet.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Philipsstr. 8, 52068 Aachen, Deutschland.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren, ist das sachlich zuständige Gericht in Aachen. Die LUCEM GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sonstige Bestimmungen
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der LUCEM GmbH geschlossenen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahekommt.